Verfassungsgericht muß sich mit der Zuverlässigkeitsüberprüf
Posted: Mon 10. Sep 2007, 08:04
DARMSTADT (dpa) - Das Luft- sicherheitsgesetz von 2005, nach dem sich alle 45 000 Piloten in Deutschland einem Charaktertest unterziehen müssen, wird auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Das Verwaltungsgerichts Darmstadt setzte zwei Verfahren über den Widerruf von Lizenzen von Privatluftfahrzeugführern aus und legte sie dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung des Luftsicherheitsgesetzes vor. Das teilte das Gericht am Freitag mit (Aktenzeichen: 5 E 1854/06 (3) und 5 E 1495/06 (1)).
Das Gesetz wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und einem Vorfall vom Januar 2003 erlassen, als ein geistig Verwirrter drohte, einen entführten Motorsegler in Frankfurt zum Absturz zu bringen. Es soll vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen schützen. Das Gesetz sieht eine so genannte «Zuverlässigkeitsüberprüfung» aller Piloten vor, die nicht nur Segelflugzeuge oder Heißluftballone steuern.
Gegen dieses Gesetz hatten zwei Piloten geklagt. Sie lehnen das umfangreiche Abfragen persönlicher Daten etwa bei der Polizei, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder den gegenwärtigen Arbeitgebern ab. Diese Überprüfung verletze den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sie sehen auch den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil sich nur Luftfahrer einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen müssen, nicht aber beispielsweise Fahrer von Tanklastwagen, die ebenfalls eine potenzielle Gefahrenquellen für die öffentliche Sicherheit sein könnten.
Nach Auffassung der Kläger greift das Gesetz ohnehin nicht, weil sich Terroristen nicht von Rechtsvorschriften davon abhalten ließen, Anschläge zu verüben. Hinzu komme, dass im deutschen Luftraum jeder mit einer von einer ausländischen Behörde erteilten Lizenz fliegen könne. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Luftfahrerscheine der beiden Piloten eingezogen, weil sie sich weigerten, an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung teilzunehmen.
Das Gesetz wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und einem Vorfall vom Januar 2003 erlassen, als ein geistig Verwirrter drohte, einen entführten Motorsegler in Frankfurt zum Absturz zu bringen. Es soll vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen schützen. Das Gesetz sieht eine so genannte «Zuverlässigkeitsüberprüfung» aller Piloten vor, die nicht nur Segelflugzeuge oder Heißluftballone steuern.
Gegen dieses Gesetz hatten zwei Piloten geklagt. Sie lehnen das umfangreiche Abfragen persönlicher Daten etwa bei der Polizei, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder den gegenwärtigen Arbeitgebern ab. Diese Überprüfung verletze den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sie sehen auch den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil sich nur Luftfahrer einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen müssen, nicht aber beispielsweise Fahrer von Tanklastwagen, die ebenfalls eine potenzielle Gefahrenquellen für die öffentliche Sicherheit sein könnten.
Nach Auffassung der Kläger greift das Gesetz ohnehin nicht, weil sich Terroristen nicht von Rechtsvorschriften davon abhalten ließen, Anschläge zu verüben. Hinzu komme, dass im deutschen Luftraum jeder mit einer von einer ausländischen Behörde erteilten Lizenz fliegen könne. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Luftfahrerscheine der beiden Piloten eingezogen, weil sie sich weigerten, an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung teilzunehmen.